Die Wasserversorgungsunternehmen der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser ziehen gemeinsam mit den Landwirten an einem Strang, um die Trinkwasserqualität in den Versorgungsgebieten langfristig zu sichern. Durch die Kooperation soll insbesondere der Nitrateintrag in das Grundwasser minimiert werden.
Zur Sicherung der Trinkwasserqualität arbeiten Wasserversorger und Landwirte seit mehr als 25 Jahren vertrauensvoll in der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser zusammen. In der „IG Weser“ kooperieren neun Wasserversorger „entlang der Weser“ in 27 Trinkwassergewinnungsgebieten mit etwa 300 Landwirten. Weitere Mitglieder der Kooperation sind außerdem die Unteren Wasserbehörden der Landkreise sowie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Gemeinsames Handeln für den Wasserschutz

Ein enges und vertrauensvolles Miteinander von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft ist deshalb fester Bestandteil des Grund- und Trinkwasserschutzes. Hierzu wurde 1992 das „Kooperationsmodell Trinkwasserschutz“ im Niedersächsischen Wassergesetz (§ 28 NWG) verankert. Die Zielsetzung des Kooperationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität des Grundwassers als Quelle der Trinkwasserversorgung.

Sowohl die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) als auch die Landwirte haben Vertreter aus ihren Reihen gewählt, so dass eine arbeitsfähige Organisationsstruktur besteht. Die Kooperationsleitung besteht aus Herrn Feldkötter (GWS Stadtwerke Hameln GmbH) und Herrn Hake (Landwirt aus Hameln). Dem sog. Kooperationsausschuss gehören die neun WVU sowie vier landwirtschaftliche Vertreter an. Neben Friedrich Hake, der als Sprecher fungiert, wurden die Herren Christian Beißner (Westendorf), Arndt Böhne (Welsede) und Jörg Schmitmeier (Neersen) für die Landwirtschaft in den Kooperationsausschuss gewählt.
Freiwillige Vereinbarungen und Gewässerschutzberatung als zentrale Bausteine

Über sogenannte „Freiwillige Vereinbarungen“ verpflichten sich die Landwirte zur Einhaltung vorab vereinbarter Bewirtschaftungsregeln. Die Maßnahmen gehen über die Anforderungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung der Düngeverordnung hinaus. Das kann z.B. eine reduzierte Stickstoffdüngung unter Pflanzenbedarf oder der Anbau einer Zwischenfrucht sein. Die Landwirte nehmen damit Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen in Kauf, wofür sie Ausgleichszahlungen erhalten.
In enger Abstimmung mit den Landwirten und den Wasserversorgern
Neben der Umsetzung von Freiwilligen Vereinbarungen ist die Gewässerschutzberatung ein zentraler Baustein für die nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität. Für Landwirte der Kooperation ist die Gewässerschutzberatung ein kostenfreies Angebot. Neben der einzelbetrieblichen Beratung (u.a. Düngeplanungen) werden Bodenuntersuchungen, Gruppenberatungen und Feldversuche durchgeführt sowie Rundschreiben und Kurzinformationen versandt. In enger Abstimmung mit den Landwirten und den Wasserversorgern Vor-Ort werden für die IG Weser passende standort- und gebietsspezifische Grundwasserschutzkonzepte und Extensivierungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. In der Kooperation IG Weser ist das Büro Geries Ingenieure GmbH mit der Gewässerschutzberatung beauftragt.