Kooperation

Die Wasserversorgungsunternehmen der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser ziehen gemeinsam mit den Land­wirten an einem Strang, um die Trinkwasserqualität in den Versorgungsgebieten langfristig zu sichern. Durch die Kooperation soll insbeson­dere der Nitrateintrag in das Grundwasser minimiert werden.

Zur Sicherung der Trinkwasserqualität arbeiten Wasserversorger und Landwirte seit mehr als 25 Jahren vertrauensvoll in der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser zusammen. In der „IG Weser“ kooperieren neun Wasserversorger „entlang der Weser“ in 27 Trinkwassergewinnungsgebieten mit etwa 300 Landwirten. Weitere Mitglieder der Kooperation sind außerdem die Unteren Wasserbehörden der Landkreise sowie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Gemeinsames Handeln für den Wasserschutz

Ein enges und vertrauensvolles Miteinander von Wasserwirtschaft und Land­wirtschaft ist deshalb fester Bestandteil des Grund- und Trinkwasserschutzes. Hierzu wurde 1992 das „Kooperationsmodell Trinkwasserschutz“ im Nieder­sächsischen Wassergesetz (§ 28 NWG) verankert. Die Zielsetzung des Koope­rationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität des Grund­wassers als Quelle der Trinkwasserversorgung.

Sowohl die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) als auch die Landwirte haben Vertreter aus ihren Reihen gewählt, so dass eine arbeitsfähige Organi­sationsstruktur besteht. Die Kooperationsleitung besteht aus Herrn Feldkötter (GWS Stadtwerke Hameln GmbH) und Herrn Hake (Landwirt aus Hameln). Dem sog. Kooperationsausschuss gehören die neun WVU sowie vier landwirt­schaftliche Vertreter an. Neben Friedrich Hake, der als Sprecher fungiert, wurden die Herren Christian Beißner (Westendorf), Arndt Böhne (Welsede) und Jörg Schmitmeier (Neersen) für die Landwirtschaft in den Kooperations­ausschuss gewählt.

Freiwillige Vereinbarungen und Gewässerschutzberatung als zentrale Bausteine

Über sogenannte „Freiwillige Vereinbarungen“ verpflichten sich die Land­wirte zur Einhaltung vorab vereinbarter Bewirtschaftungsregeln. Die Maßnah­men gehen über die Anforderungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaf­tung der Düngeverordnung hinaus. Das kann z.B. eine reduzierte Stickstoff­düngung unter Pflanzenbedarf oder der Anbau einer Zwischenfrucht sein. Die Landwirte nehmen damit Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen in Kauf, wofür sie Ausgleichszahlungen erhalten.

In enger Abstimmung mit den Landwirten und den Wasserversorgern

Neben der Umsetzung von Freiwilligen Vereinbarungen ist die Gewässer­schutzberatung ein zentraler Baustein für die nachhaltige Sicherung der Trink­wasserqualität. Für Landwirte der Kooperation ist die Gewässerschutzbera­tung ein kostenfreies Angebot. Neben der einzelbetrieblichen Beratung (u.a. Düngeplanungen) werden Bodenuntersuchungen, Gruppenberatungen und Feldversuche durchgeführt sowie Rundschreiben und Kurzinformationen ver­sandt. In enger Abstimmung mit den Landwirten und den Wasserversorgern Vor-Ort werden für die IG Weser passende standort- und gebietsspezifische Grundwasserschutzkonzepte und Extensivierungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. In der Kooperation IG Weser ist das Büro Geries Ingenieure GmbH mit der Gewässerschutzberatung beauftragt.

Kommentare sind geschlossen.